Gleichstellung, aber richtig!

Gleichstellung, aber richtig!


Die deutsche Sprache bietet diverse Möglichkeiten der Gleichstellung von Männern und Frauen. Diese bringen aber offensichtlich mitunter gewisse Schwierigkeiten mit sich. Vor allem bei den Kurzformen im Plural, die beide Geschlechter miteinschließen sollen, gibt es häufig Unsicherheiten. Gerne verwendet wird das goße I innerhalb eines Wortes (KundInnen). Großschreibung im Wortinnern ist gemäß Rechtschreibung jedoch nicht zulässig. Kurzformen lassen sich korrekt mit Klammern oder Schrägstrich verwenden, wobei die Schrägstrichvariante einen Bindestrich vor der Endung -innen erfordert. Welche Variante zu wählen ist, hängt davon ab, wie die weibliche Form eines Wortes jeweils gebildet wird. Hier ein paar Beispiele, was möglich ist und was nicht:
Wird die weibliche Endung -innen an die männliche Endung angehängt (meistens bei Wörtern, die auf -er enden), sind sowohl Klammern als auch der Schrägstrich erlaubt: Leser(innen), Leser/-innen
Wird die männliche Pluralendung bei der weiblichen Endung wiederholt, ist nur die Variante mit Klammern möglich: Absolvent(inn)en
Gibt es für die weibliche und die männliche Form unterschiedliche Endungen, ist es abhängig vom Fall, in dem das Wort steht, ob eine Kurzform verwendet werden kann: z. B. Friseure und Friseurinnen – hier ist die Kurzform mit Schrägstrich gar nicht möglich; die Klammervariante erlaubt nur der Dativ: von Friseur(inn)en