Google

Mit Tippfehlern Geld verdienen

Google schlägt Profit aus Tippfehlern – das Unternehmen ist jedoch nicht etwa unter die Korrektoren gegangen, sondern schaltet Anzeigen auf sogenannten Typosquatting-Sites. Beim Typosquatting sichern sich Trittbrettfahrer Domains, die ähnlich wie bekannte Adressen lauten, aber häufig vorkommende Tippfehler enthalten. Wer sich beim Eingeben einer URL vertippt, landet auf einer solchen Seite. Wirtschaftsinformatikexperten haben jetzt ausgerechnet, dass Google auf diese Weise jährlich rund 497 Millionen US-Dollar verdienen dürfte. Mehr dazu auf futurezone.ORF.at.

Lesetipp: „Was die Zeitungsverlage von Google lernen können“

Welt online gibt einen Vortrag von Jeff Jarvis (amerikanischer Journalist und Autor des Buches „Was würde Google tun?“) wieder, den dieser von New York aus bei den Münchener Medientagen hielt. Jarvis plädiert für eine „Ökonomie der Links“ anstelle der für das Gutenberg-Zeitalter charakteristischen „Ökonomie der Inhalte“:
Die Ökonomie der Links bringt Verlegern drei Imperative mit: Es fordert sie auf, ihre Inhalte öffentlich zu machen, wenn sie gefunden werden wollen. Sie haben die Wahl, aber wenn sie sich hinter ihre Bezahl-Mauern zurückziehen, versteckt für Suche und Links, werden sie nicht entdeckt. Zweitens fordert die Ökonomie der Links Spezialisierung. Mache das, was du tust richtig und verlinke zum Rest. Das bringt neue Effizienz und kann Verlage profitabler machen. Das dritte in der Link-Ökonomie ist der Empfänger der Links, der ihren Wert ausnutzen muss. Das ist noch der Job der Verlage.
Jarvis' Ausführungen beziehen sich auf das Verhältnis Zeitungsverlage/Internet, sind aber ebenso auf Buchverlage übertragbar. Hier geht's zum vollständigen Vortrag. Update: Darüber, was Welt online in der Übersetzung aus Jarvis' Originaltext gemacht hat, berichtet Ulrike Langer – interessant sind auch die Kommentare hierzu.

Lesetipp: "Die Schlacht ums Urheberrecht"

Am 8. September 2009 endet die Einspruchsfrist für Autoren gegen das Google-Settlement. Die taz berichtet über die Hintergründe des Google-Vorhabens, 15 Millionen Bücher einzuscannen und online zu stellen, und den sich daran anschließenden Rechtsstreit zwischen Verlagen/Autoren und dem Google-Konzern. Der heikle Punkt an der Geschichte: Google hat die Rechteinhaber nicht um Erlaubnis gefragt. US-Autoren und -Verlage klagten daraufhin gegen Google. Das sogenannte Google-Settlement sieht einen Vergleich vor, bei dem Google pro eingescanntem Buch 41 Euro Entschädigung zahlen soll und in Zukunft die Erlaubnis für das Einscannen lieferbarer Titel einholen müsste. Problematisch bleibt jedoch der Umgang mit vergriffenen Werken: Hier müssten die Rechteinhaber selbst aktiv werden und widersprechen. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels und die Bundesregierung haben bereits Einspruch gegen den geplanten Vergleich eingelegt. Im Namen von Autoren und Verlagen führt die VG Wort die Verhandlungen mit Google. Unumstritten ist das Vorgehen gegen das Settlement jedoch nicht: Vor allem wissenschaftliche Fachautoren, die nicht vorrangig vom Schreiben leben, aber auf Öffentlichkeit angewiesen sind, befürchten, dass bei einem Nichtzustandekommen des Vergleichs der freie Zugang zum Wissen verbaut werden könne. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" empfiehlt daher Wissenschaftlern, sich nicht durch die VG Wort vertreten zu lassen. Noch mehr zur Geschichte des Urheberrechts steht in der taz heute hier.