Groß- und Kleinschreibung

Groß- und Kleinschreibung – auf eigene Gefahr

 

"Essen und Trinken auf eigene Gefahr" – da kann man schon mal ins Grübeln kommen. Wie war das noch mal mit der Groß- und Kleinschreibung? Essen und trinken sind Verben, müssen die nicht kleingeschrieben werden? Nicht, wenn es sich um substantivierte Verben handelt, was sich meistens leicht daran erkennen lässt, dass sie mit einem Artikel, einer Präposition oder einer näheren Bestimmung verbunden sind. Also zum Beispiel "das Lesen", "lautes Lachen" oder "zum Haareraufen". Nun stehen "Essen und Trinken" auf dem einladenden Biergartenschild jedoch ganz allein, ohne Artikel oder sonstige Begleitung. Also falsch oder richtig? Nach Duden sind hier sowohl Groß- als auch Kleinschreibung zulässig, da die Infinitive gleichermaßen als Verb oder Substantiv aufgefasst werden können. Ein entsprechender Fall ist beispielsweise: "Geben/geben ist seliger denn Nehmen/nehmen." Theoretisch ließen sich auf dem Schild auch Artikel ergänzen, also: "Das Essen und das Trinken …". Über den Biergarten können wir leider nichts berichten – es fing gerade an zu regnen …